Förderprogramm Breitband „Gigabitausbau“

(Bayerische Gigabitreichtlinie – BayGiBitR)

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Weigendorf beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Kontaktperson: Herr Link
E-Mail: Christian.Link@vg-neukirchen.de
Tel.: 09663 9130-13

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (21.12.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Weigendorf für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente:
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (21.12.2021)

Die Gemeinde Weigendorf veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Weigendorf hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Weigendorf führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Es wird eine Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg durchgeführt.

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch und wird federführend von der Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg betreut. Alle nötigen Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://neukirchen-bei-sulzbach-rosenberg.de/foerderprogramm-breitband-gigabitausbau/

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Weigendorf bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Weigendorf hat am 30.05.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden zwischen der Gemeinde Weigendorf und der Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Weigendorf ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Bestätigung Kooperationsvertrag-Wilü_20230928

 

Ihr direkter Draht ins Rathaus Neukirchen

Sie haben eine Frage oder Sie benötigen Hilfe bei behördlichen Angelegenheiten? Keine Sorge!
Wir helfen gerne.
Persönlich im Rathaus oder am Telefon.

Rufen Sie uns an

09663 9130-0

Bürgerbüro Weigendorf

Haus des Gastes
Etzelwanger Str. 6
91249 Weigendorf

Rathaus Neukirchen

Am Rathaus 1
92259 Neukirchen

Telefon

09154 4546

Fax

09154 9462-20

E-Mail

info@vg-neukirchen.de

Sprechzeiten

Donnerstag 16:00 – 18:30

Webseite der Verwaltungsgemeinschaft

www.vg-neukirchen.de

Impressum & Datenschutzerklärung
Copyright: Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen, 2020. Alle Rechte vorbehalten.