B e k a n n t m a c h u n g

Die Begehung und Einstufung der Gewässer III. Ordnung im Landkreis Amberg-Sulzbach sowie der kreisfreien Stadt Amberg durch das Wasserwirtschaftsamt Weiden ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in den Karten unter folgendem Link des WWA Weiden abrufbar:

Gewässerrandstreifen – Vorabinformation – Wasserwirtschaftsamt Weiden (bayern.de)

Gegen die Kulisse können ab sofort Einwände vorgelegt werden. Die Einwendefrist beginnt am 11.03.2022 und endet nach 3 Wochen am 01.04.2022.

Die Einwendungen sind in schriftlicher Form per Post oder per E-Mail an die Poststelle des Wasserwirtschaftsamtes Weiden zu richten:

Wasserwirtschaftsamt Weiden

Am Langen Steg 5
92637 Weiden i. d. OPf.

E-Mail: poststelle@wwa-wen.bayern.de

Die Einwendungen müssen folgende Daten enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des betroffenen

Grundstückseigentümers

  • Flurstücknummer sowie Gemarkung des betroffenen Grundstückes

Die Gewässerrandstreifenkulisse wird in endgültiger Form ab 01. Juli 2022 im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt bekannt gemacht und erlangt so Rechtsgültigkeit. Verstöße können dann geahndet werden!

Neukirchen, den 11.03.2022

Peter Achatzi

1. Gemeinschaftsvorsitzender Ausgehängt am: 11.03.2022                                     Abnahme am: 02.04.2022