(Amtsperiode 2024 bis 2028)

Grundsätzliches zum Schöffenamt:

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufs-richtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unpartei-lichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Schöffenwahl:

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, dem Amtsgericht Amberg für die bevor-stehende Schöffenwahl eine entsprechende Vorschlagsliste vorzulegen. Hierbei müssen mindestens 3 Personen aus der Gemeinde Neukirchen, 2 Personen aus der Gemeinde Etzelwang und 1 Person aus der Gemeinde Weigendorf gemeldet werden.

Die Voraussetzungen für das Ehrenamt als Schöffe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Auszug aus der Jugendschöffen-/Schöffenbekanntmachung.

Jugendschöffenwahl:

Für das Ehrenamt als Jugendschöffe müssen von den Gemeinden geeignete Personen an das Kreisjugendamt gemeldet werden. Diese sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Es ist nicht angezeigt, Ange-hörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer oder Vertreter sozialer Berufe) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem aber auch Eltern und Ausbilder, berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen für das Ehrenamt als Schöffe entnehmen Sie bitte dem beigefügten Auszug aus der Jugendschöffen-/Schöffenbekanntmachung.

Benennung von Personen für die Vorschlagsliste:

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst für das Schöffenamt zu bewerben oder eine aus Ihrer Sicht geeignete Person vorzuschlagen. In beiden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte bis spätestens 24.03.2023 an die Verwaltungsgemein-schaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Tel. 09663/9130-0, Fax 09663/9130-30, E-Mail: info@vg-neukirchen.de.

Neukirchen, 16.02.2023

i.A.

Bohun

Anlagen zur obenstehenden Bekanntmachung

1 Aufforderung zur Bewerbung für die Schöffen-Vorschlagsliste – Weigendorf

2 Schöffenwahl 2023 – Bewerbungsbogen Weigendorf

3 Aufforderung zur Bewerbung für die Jugendschöffen-Vorschlagsliste

4 Jugendschöffenwahl 2023 – Bewerbungsbogen