B e k a n n t m a c h u n g

der Haushaltssatzung

Die Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.03.2022 – Az.

43-941.01 ihre Stellungnahme abgegeben.

Neukirchen, den 18.03.2022

Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen

Peter Achatzi

Gemeinschaftsvorsitzender