Digitaler Bauantrag
Wichtige Hinweise zur Einführung "Digitaler Bauantrag"
Wichtig: Ab dem 01.04.2024 sind alle Anträge, ob digital oder schriftlich, beim Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen.
Ausnahme: Schriftlich eingereichte Freisteller, isolierte Befreiungen, isolierte Ausnahmen und isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind weiter bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Die Links zur digitalen Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach. Eine Antragstellung per E-Mail ist weiterhin unzulässig.
Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an das Landratsamt Amberg-Sulzbach wenden.
Ihr direkter Draht ins Rathaus Neukirchen
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